Honorare
Was kosten bei uns Gutachten und Bewertungen von Immobilien?
Um es gleich vorwegzunehmen: wir haben keine Preisliste im klassischen Sinne, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können.
Die Vielzahl der Objekte, die wir bewerten sowie die unterschiedlichen Anforderungen an voneinander abweichende Bewertungsanlässe und ihr Dokumentationsumfang, machen es unmöglich, an dieser Stelle feste Honorargrößen darzustellen.
Wir bewerten Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienwohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser.
Wenn Sie an uns herantreten, erfragen wir die Eckpunkte, die wir kennen müssen, um Ihr Objekt richtig einzuschätzen.
Bei einem vereinbarten Ersttermin vor Ort machen wir uns ein Bild Ihres Objektes und können dann schon ein entsprechendes Honorar nennen. In dieser Phase haben Sie keine Kosten.
Das Honorar versteht sich incl. aller Nebenkosten als Festpreis zzgl. Auslagen (z.B. Gebühren von Ämtern und Behörden) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.) von derzeit 19 %.
Es kommt relativ oft vor, das eine Honorarvereinbarung hinfällig wird, da bei einer Vermarktung Ihrer Immobilie, durch uns , ein gerichtlich anerkanntes Vollgutachten eines öffentl. bestellten und vereidigten Sachverständigen nicht nötig ist.
Sollten jedoch gerichtlich anerkannte Vollgutachten angebracht sein (Scheidung , Erbstreitigkeiten usw ) , sind wir mit unseren Kooperationspartnern in der Lage , bundesweit , solche Gutachten zu bewerkstelligen.
Die Honorierung von Gerichtsaufträgen erfolgt nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz).
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.