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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vorbemerkung:
Makleraufträge werden von uns mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und der Standesregeln des Maklerberufsstandes wahrgenommen.
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis- über die Gelegenheit zum Abschluss und/oder die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume gerichtet.

§ 1 Geltungsbereich:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Maklerverträge und Maklergeschäfte mit dem jeweiligen Auftraggeber/Kunden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

§ 2 Haftung für Angebote:
Die in den Angeboten enthaltenen Angaben und Informationen basieren auf den uns von dem jeweiligen Auftraggeber/Kunden erteilten und zur Verfügung gestellten Auskünften.
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere behalten wir uns Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bzw. Zwischenverpachtung ausdrücklich vor.
Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und Informationen ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt selbstverständlich unsere Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.

§ 3 Provisionsanspruch:
Der Provisionsanspruch ist entstanden und verdient, sobald durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Mitursächlichkeit ist in Hinblick auf den Vertragsabschluss für das Entstehen des Provisionsanspruchs genügend.
Fällig wird der Provisionsanspruch ebenfalls mit Vertragsabschluss, soweit im Einzelfall keine hiervon abweichende die Fälligkeit des Provisionsanspruchs hinausschiebende Vereinbarung getroffen worden ist.
Als Vertragsabschluss gilt im Falle des Grundstückserwerbs die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt und/oder er von den Vertragsparteien nicht ausgeführt wird.
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.
Der Kunde ist und bleibt zur Zahlung der Provision in voller Höhe verpflichtet, auch wenn er den Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss an einen Dritten weitergibt und dieser dann den Hauptvertrag abschließt.

§ 4 Doppeltätigkeit:
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden und damit jeweils 4,76 % einschließlich Mehrwertsteuer zu verdienen.

§ 5 Provisionshöhe:
1. An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie von Eigentumswohnungen:
Die Provision beträgt bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und Eigentumswohnungen vom Käufer und Verkäufer jeweils 4,76 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem Gesamtentgelt für das Auftragsobjekt.

2. Begründung von Wohnungseigentum:
Bei der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum, berechnet vom Gesamtverkaufspreis bzw. von den Gesamtaufwendungen für Grundstück und Bauleistungen einschließlich Nebenleistungen: vom Erwerber 4,76 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Erbbaurechte:
Bei Erbbaurechten berechnet sich die Provision vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten vom Erbbaugeber und vom Erbbaunehmer jeweils in Höhe von 4,76 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Vorkaufsrechte:
Bei Vorkaufsrechten berechnet sich die Provision vom Verkaufswert des Objektes in Höhe von 1,19 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Berechtigten.

5. Vermietung und Verpachtung:
Die Nachweistätigkeit ist stets provisionspflichtig.
Die Höhe der Provision ist dem jeweiligen Objekt- Exposé zu entnehmen. Sie bezieht sich spezifisch auf jedes einzelne Objekt. Eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes führt zu einer entsprechenden Anpassung der Bruttoprovision.
Bei Gewerbemietverträgen unabhängig der Mietvertragsdauer beträgt die Provision 3 Kaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Wohnraum:
Bei Wohnraum beträgt die Provision 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Option auf Verlängerung eines Mietvertrags:
Bei einer Option auf Verlängerung des Mietvertrages beträgt die Provision, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer, zusätzlich aus der 5-Jahres-Mietsumme, sofern die 10-Jahres-Mietsumme nicht überschritten wird, 4,76
 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Vorkenntnis des Kunden:
Sollte seitens des Kunden Vorkenntnis über Vertragsgelegenheit und Vertragsbereitschaft bestehen und dieser Umstand uns nicht in angemessener Zeit mitgeteilt werden, so ist der Kunde zum Ersatz der konkreten Aufwendungen und allgemeinen Geschäftskosten verpflichtet.

§ 7 Anwesenheit bei Vertragsabschluss:
Uns steht grundsätzlich das Recht zu, bei dem notariellen oder auch nur schriftlichen Vertragsabschluss anwesend zu sein, sowie nach Vertragsabschluss zeitnah eine einfache Abschrift des jeweiligen Vertrags zu erhalten.

§ 8 Informationspflichten:
Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Auftraggeber mit Dritten direkte Vertragsverhandlungen führt, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich über den Inhalt der geführten Vertragsverhandlungen in Kenntnis zu setzen.
Sollte sich ein Auftrag erledigt haben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.
Der Makler hat dem Kunden sämtliche Informationen zu geben, die aus der Sicht des Maklers für die Entscheidung des Kunden über den Abschluss des Vertrages von Bedeutung sein können. Der Makler ist aber nicht verpflichtet, zur Erlangung von Informationen besondere Nachforschungen zu betreiben.

§ 9 Datenspeicherung:
Die zur Verfügung gestellten und ermittelten Kundendaten werden EDV-mäßig gespeichert. Die Daten verbleiben ausschließlich in unserem Geschäftsbereich und werden nicht zu Werbezwecken weitergeleitet.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendung des deutschen Rechts:
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind in Freiburg im Breisgau.
Für den Maklerauftrag und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 11 Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen des Maklerauftrags oder einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann diejenige, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Bonndorf im Schwarzwald  2021

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